Ab heute, dem 10.01.2022, ist in Hamburg der Zutritt zu Indoorsport und Sportveranstaltungen nur vollständig Geimpften und Genesenen gestattet, die zudem ein negatives Testergebnis vorweisen. (Die Notwendigkeit, zusätzlich zum Impfnachweis auch ein Testergebnis vorzuweisen, entfällt aber für alle, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.)
Der Nachweis durch einen selbst mitgebrachten Schnelltest kann, wie bisher auch, unmittelbar vor dem Eintritt vor Ort, unter Aufsicht von geschulten Personen, durchgeführt werden (§10h (1) 2. . (Das unmittelbar zuvor festgestellte Ergebnis ist dann lediglich für den Zutritt an diesem Ort gültig.)
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (entspricht 15 Jahre und 364 Tage), die in der Schule getestet werden, sind von der Testnachweispflicht zwar prinzipiell befreit, wir lassen aber nur Teilnehmer im Kindertraining zu, die ihren Teststatus mittels rechtsverbindlicher Eigenerklärung vor dem Training nachweisen..
Ab dem Alter von 16 Jahren muss eine vollständige Impfung oder Genesung nachgewiesen werden – dabei hilft folgende Übersicht:

Weiterhin gelten folgende Regeln:
- die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5 sind einzuhalten
- ein Schutzkonzept nach § 6 ist zu erstellen
- die Kontaktdaten aller Teilnehmer sind nach § 7 zu erheben